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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Kundeninformationen von Holz-Speckmann GmbH & Co. KG


Im Folgenden finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die all unseren Angeboten und Verträgen zugrunde liegen. Für unseren Online-Shop gelten die „AGB Onlineshop". Haben Sie Ihre Ware in einem Holzfachmarkt gekauft? Dann finden Sie die entsprechenden AGB zu Ihrem Vertrag unter „AGB Endverbraucher". Für Gewerbekunden gelten die "AGB Unternehmen".

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen Onlineshop

§ 1 Grundlegende Bestimmungen 

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (Holz-Speckmann GmbH & Co. KG) über die Internetseite https://www.holz-speckmann.de/ schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

 § 2 Zustandekommen des Vertrages 

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren. 

Wir verkaufen die Ware teilweise oder ausschließlich als Kommissionär in eigenem Namen auf fremde Rechnung, das heißt für einen Dritten als Eigentümer der Ware. Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten sind ungeachtet dessen wir. 

(2) Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über das Online-Warenkorbsystem zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen.

(3) Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande:
Die zum Kauf beabsichtigten Waren werden im "Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den "Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen. Nach Anklicken der Schaltfläche "Kasse" oder "Weiter zur Bestellung" (oder ähnliche Bezeichnung) und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden Ihnen abschließend die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt. 

Soweit Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal (Express/Plus/Checkout), Amazon Pay, Sofort, giropay) nutzen, werden Sie entweder auf die Bestellübersichtsseite in unserem Online-Shop geführt oder auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet.
Erfolgt eine Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, nehmen Sie dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe Ihrer Daten vor. Abschließend werden Ihnen auf der Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems oder nachdem Sie zurück in unseren Online-Shop geleitet wurden, die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt. 

Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, die Angaben in der Bestellübersicht nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion "zurück" des Internetbrowsers) bzw. die Bestellung abzubrechen. 

Mit dem Absenden der Bestellung über die entsprechende Schaltfläche ("zahlungspflichtig bestellen", "kaufen" / "jetzt kaufen", "kostenpflichtig bestellen", "bezahlen" / "jetzt bezahlen" oder ähnliche Bezeichnung) erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt. 

(4) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen (soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist ausgewiesen ist) annehmen können.

(5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

§ 3 Individuell gestaltete Waren 

(1) Sie stellen uns die für die individuelle Gestaltung der Waren erforderlichen geeigneten Informationen, Texte oder Dateien über das Online-Bestellsystem oder per E-Mail spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung. Unsere etwaigen Vorgaben zu Dateiformaten sind zu beachten.

(2) Sie verpflichten sich, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalt Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Namensrechte, Markenrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Sie stellen uns ausdrücklich von sämtlichen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei. Das betrifft auch die Kosten der in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtlichen Vertretung.

(3) Wir nehmen keine Prüfung der übermittelten Daten auf inhaltliche Richtigkeit vor und übernehmen insoweit keine Haftung für Fehler.

 § 4 Besondere Vereinbarungen zu angebotenen Zahlungsarten 

(1) Zahlung per SOFORT / Sofortüberweisung
Bei Auswahl der Zahlungsart Sofort / Sofortüberweisung erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Sofort GmbH (Theresienhöhe 12, 80339 München, Deutschland; „SOFORT“). Die Sofort GmbH ist ein Unternehmen der Klarna Group (Klarna Bank AB (publ), Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden). Voraussetzung für die Nutzung der Zahlungsart per SOFORT ist, dass Sie über ein hierfür freigeschaltetes Online-Banking-Konto verfügen. Beim Zahlungsvorgang im Rahmen der Bestellung müssen Sie sich entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung gegenüber SOFORT bestätigen. Die Belastung Ihres Bankkontos erfolgt unmittelbar nach Abgabe der Bestellung. Nähere Informationen zu SOFORT finden Sie unter https://www.klarna.com/sofort/.

(2) Zahlung über Klarna
In Zusammenarbeit mit dem Zahlungsdienstleister Klarna Bank AB (publ) (Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden; „Klarna“) bieten wir die folgenden Zahlungsoptionen an. Die Zahlung erfolgt jeweils an Klarna:


Die Nutzung der Zahlungsarten Rechnung und/ oder Ratenkauf und/ oder Lastschrift setzt eine positive Bonitätsprüfung voraus. Insofern leiten wir Ihre Daten im Rahmen der Kaufanbahnung und Abwicklung des Kaufvertrages an Klarna zum Zwecke der Adress- und Bonitätsprüfung weiter. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen nur diejenigen Zahlarten anbieten können, die aufgrund der Ergebnisse der Bonitätsprüfung zulässig sind. 
Nähere Informationen zu Klarna sowie die Klarna Nutzungsbedingungen für Deutschland finden Sie unter https://cdn.klarna.com/1.0/shared/content/legal/terms/0/de_de/user  und https://www.klarna.com/de.

(3) Zahlung über "PayPal" / "PayPal Checkout" 
Bei Auswahl einer Zahlungsart, die über "PayPal" / "PayPal Checkout" angeboten wird, erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A. (22-24 Boulevard Royal L-2449, Luxemburg; "PayPal"). Die einzelnen Zahlungsarten über "PayPal" werden Ihnen unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz sowie im Online-Bestellvorgang angezeigt. Für die Zahlungsabwicklung kann sich "PayPal" weiterer Zahlungsdienste bedienen; soweit hierfür besondere Zahlungsbedingungen gelten, werden Sie auf diese gesondert hingewiesen. Nähere Informationen zu "PayPal" finden Sie unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/legalhub-full.

§ 5 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt. 

(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

(3) Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:

a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.
c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.


§ 6 Gewährleistung 

(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

(2) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

(3) Soweit ein Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, gilt die Abweichung nur dann als vereinbart, wenn Sie vor Abgabe der Vertragserklärung durch uns über selbige in Kenntnis gesetzt wurden und die Abweichung ausdrücklich und gesondert zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde. 

(4) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:

a) Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
b) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Ware oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
c) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:
- für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
- soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;
- bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
- bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.


§ 7 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand 

(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip). 

(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt. 

(3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung. 


II. Kundeninformationen Onlineshop

1. Identität des Verkäufers 

Holz-Speckmann GmbH & Co. KG
Weststraße 15
33790 Halle/Westfalen
Deutschland
Telefon: 05201 189-0
E-Mail: shop@holz-speckmann.de 

Alternative Streitbeilegung: 
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.
 Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen. 


2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages 

Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen "Zustandekommen des Vertrages" unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.). 


3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung 

3.1. Vertragssprache ist deutsch. 

3.2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online - Warenkorbsystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt. 

3.3. Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Warenkorbsystems erhalten Sie alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche Sie ausdrucken oder elektronisch sichern können. 


4. Verhaltenskodizes 

4.1. Wir haben uns den Käufersiegel-Qualitätskriterien der Händlerbund Management AG unterworfen, einsehbar unter: https://www.haendlerbund.de/de/downloads/kaeufersiegel/kaeufersiegel-zertifizierungskriterien.pdf. 


5. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung 

Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot. 


6. Preise und Zahlungsmodalitäten 

6.1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern. 

6.2. Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist. 

6.3. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen. 

6.4. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig. 


7. Lieferbedingungen 

7.1. Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot. 

7.2. Soweit Sie Verbraucher sind, ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben. 
Sind Sie Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Ihre Gefahr. 


8. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht 

Die Mängelhaftung richtet sich nach der Regelung "Gewährleistung" in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).
Diese AGB und Kundeninformationen wurden von den auf IT-Recht spezialisierten Juristen des Händlerbundes erstellt und werden permanent auf Rechtskonformität geprüft. Die Händlerbund Management AG garantiert für die Rechtssicherheit der Texte und haftet im Falle von Abmahnungen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.haendlerbund.de/de/leistungen/rechtssicherheit/agb-service  



letzte Aktualisierung: 29.11.2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endverbraucher

I. Allgemeines 

1. Für unsere Angebote und Verträge mit uns über Warenlieferungen und sonstige Leistungen gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

2. Mündliche, telefonische oder schriftliche Bestellungen bedürfen generell unserer schriftlichen Bestätigung. Ein Vertrag wird in diesen Fällen nur dann geschlossen, wenn die Bestellung oder unser Angebot durch eine Auftragsbestätigung inhaltlich bestätigt wird. Davon ausgenommen sind die Geschäfte, bei denen der Käufer die Ware unmittelbar im Holzfachmarkt erwirbt.

3. Der Käufer ist ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht berechtigt, seine Rechte aus den mit uns abgeschlossenen Verträgen auf Dritte zu übertragen. 

II. Auftragsbestätigung 

1. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2. Sämtliche Aufträge, ob sie unmittelbar oder über die Außendienst-Mitarbeiter erteilt worden sind, werden erst rechtswirksam, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Desgleichen gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

3. Mündliche technische Auskünfte sind unverbindlich; sie werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden durch uns schriftlich bestätigt.

4. Bestellt der Privatkunde die Ware auf elektronischem Weg, wird der Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar; sie kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Der Vertragstext wird von uns gespeichert und dem Kunden nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt. 

III. Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen 

1. Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, e-Mail), oder, wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird, auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. Art. 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gem. § 312 g Abs. 1 Satz 1 BGB i. V. m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an die Firma Holz-Speckmann GmbH & Co. KG, Weststraße 15, 33790 Halle (Westf.). Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

2. Fernabsatzvertrag mit Rückgabeklausel
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z. B. als Brief, Fax, e-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. Art. 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Nur bei nichtpaketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
Firma Holz-Speckmann GmbH & Co. KG, Weststraße 15, 33790 Halle (Westf.).
Bei Rücknahmeverlangen wird die Ware bei Ihnen abgeholt.
Rückgabefolgen:
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Sache und für Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile), die nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand herausgegeben werden können, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang. 

IV. Datenspeicherung

Die Vertragsdaten (z. B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße/Hausnummer, PLZ/Ort) werden genutzt, um eine Bonitätsprüfung zu veranlassen. Dieser Hinweis erfolgt entsprechend den Vorschriften des § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

V. Lieferung, Verzug, Unmöglichkeit 

1. Soweit kein ausdrücklicher, verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

2. Ist Anlieferung durch uns vereinbart, erfolgt diese zu ebener Erde ohne Abladeverpflichtung für uns, soweit eine einwandfreie Zufahrt möglich ist.

3. Bei Verzögerung durch Eintritt höherer Gewalt und bei allen unvorhergesehenen, nach Vertragsschluss eingetretenen Hindernissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der durch solche Ereignisse bedingten Behinderung, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Verkäufer dem Käufer baldmöglichst mit.

4. Im Falle einer Lieferverzögerung ist der Käufer verpflichtet, auf Verlangen des Verkäufers innerhalb einer angemessenen Frist, die wenigstens 2 Wochen betragen muss, zu erklären, ob er weiterhin auf Lieferung besteht oder wegen der Verzögerung vom Vertrage zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt. Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

5. Der Verkäufer haftet hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für eigenes Verschulden und das seiner Erfüllungsgehilfen. Für das Verschulden seiner Vorlieferanten hat er nicht einzutreten, da diese nicht seine Erfüllungsgehilfen sind. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle ihm gegen seinen Vorlieferanten zustehenden Ansprüche an den Käufer abzutreten.

6. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt. 

VI. Gewährleistung

Dem Käufer stehen die gesetzlichen Mängelrechte zu. 

VII. Eigentumsvorbehalt 

1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

2. Die Vorbehaltsware ist durch den Käufer für den Verkäufer unentgeltlich zu verwahren, von seiner übrigen Ware getrennt zu lagern, auf seine Kosten für uns gegen Feuer zu versichern und auf Verlangen des Verkäufers besonders zu kennzeichnen.

3. Die Be- oder Verarbeitung durch den Käufer zu einer neuen beweglichen Sache erfolgt unter Ausschluss des Eigentumserwerbs des Käufers gemäß § 950 BGB im Auftrag des Verkäufers. Der Verkäufer bleibt Eigentümer der so entstandenen neuen Sache, die als Vorbehaltsware zur Sicherung seiner Ansprüche gemäß Abs. 1 dient. Der Käufer erwirbt in einem solchen Fall ein Anwartschaftrecht an der entstandenen neuen Sache. Der vollständige Eigentumserwerb erfolgt durch die aufschiebende Bedingung vollständiger Kaufpreiszahlung. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit dem Verkäufer nicht gehörender Ware durch den Käufer wird der Verkäufer Miteigentümer an der neuen Sache im Bruchteilsverhältnis des Rechnungswertes seiner Ware einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer zu der fremden Ware mit der Maßgabe, dass sein Miteigentum an der neuen Sache nunmehr Vorbehaltseigentum im Sinne dieser Bestimmungen ist.

4. Dem Käufer ist die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware des Verkäufers im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass er mit Dritten ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt gemäß Ziffer VII. 1 bis 3 vereinbart; zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt.

5. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware des Verkäufers, allein oder zusammen mit diesem nicht gehörenden Waren, tritt der Käufer schon jetzt bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Zahlungsansprüche die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der von der Weiterveräußerung erfassten Vorbehaltsware des Verkäufers einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer zur Sicherung der Kaufpreisforderung an den Verkäufer ab; steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers, so bezieht sich die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung auf den Betrag, der dem den Verkäufer gemäß Ziffer VII. 3 Abs. 2 zustehenden Anteil entspricht. Der Verkäufer nimmt die Abtretung der Forderung des Käufers aus einer Weiterveräußerung seiner Vorbehaltsware gemäß den vorstehenden Bestimmungen hiermit an.

6. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in ein ihm gehörendes Grundstück eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung dieses Grundstücks entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der vom Verkäufer gelieferten Vorbehaltsware einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer zur Sicherung unserer Kaufpreisforderung an diesen ab. Das gleiche gilt bei grundstücksgleichen Rechten des Käufers. Der Verkäufer nimmt auch diese Abtretung hiermit an.

7. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer zur Einziehung der ihm gemäß Ziffer VII. 5. und 6. abgetretenen Forderungen; solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, wird der Verkäufer die Abtretung dieser Forderungen nicht offenlegen. Der Käufer ist jedoch auf Verlangen des Verkäufers jederzeit verpflichtet, alle Auskünfte zu erteilen und die Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung der Rechte des Verkäufers gegenüber Dritten erforderlich sind.

8. Die Ermächtigung des Käufers zur Be- und Verarbeitung sowie zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware (Ziffer VII. 4) sowie die Ermächtigung zum Einzug der an den Verkäufer abgetretenen Forderung (Ziffer VII. 7) erlöschen in jedem Falle bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Käufer bei einem außergerichtlichen Vergleichsverfahren, bei Zahlungseinstellung durch ihn sowie den Antrag auf Eröffnung des gerichtlichen Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens sowie bei der Hergabe ungedeckter Schecks oder Wechsel. Der Verkäufer ist außerdem berechtigt, diese Ermächtigungen bei wesentlicher Vermögensverschlechterung des Käufers aus sonstigen Gründen, bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Käufers, bei dessen Zahlungsverzug sowie der Hergabe nicht diskontfähiger Wechsel zu widerrufen.

9. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in an den Verkäufer abgetretene Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen, insbesondere Pfandprotokolle und Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, zu unterrichten. Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers.

10. Verletzt der Käufer seine Pflicht zur pfleglichen Behandlung, Lagerung, Einlagerung oder sonstige Sorgfaltspflichten, sowie bei verschuldetem Verzug mit wenigstens zwei Teilzahlungen, hat der Verkäufer das Recht, die unter Vorbehalt gelieferte Sache vom Käufer herauszuverlangen. Falls der Verkäufer von seinem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme von Vorbehaltsware Gebrauch macht, ist er berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen, sofern der Kaufpreis nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zurücknahme der Vorbehaltsware vollständig gezahlt wird. Bei freihändiger Veräußerung wird der erzielte Erlös – höchstens jedoch der Rechnungspreis – dem Käufer gutgeschrieben. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere auf entgangenen Gewinn, bleiben dem Verkäufer vorbehalten. 

VIII. Anwendbares Recht 

Es gilt ausschließlich materielles deutsches Recht, insbesondere das BGB und das HGB; die Anwendung des UN-Kaufrechtes (CISG) ist ausgeschlossen. 

IX. Schlussbestimmungen

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.


letzte Aktualisierung: 08/2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden (Unternehmen)

I. Allgemeines

1. Für unsere Angebote und Kaufverträge mit uns über Warenlieferungen und sonstige Leistungen gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt für sämtliche Einkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Vertragspartners.

2. Mündliche oder telefonische Bestellungen bedürfen generell unserer schriftlichen Bestätigung; ein Kaufvertrag wird in diesen Fällen durch uns nur unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass der Besteller unsere mit der Auftragsbestätigung zu übermittelnden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Nichtwiderspruch genehmigt; ein etwaiger Widerspruch ist spätestens bis zur Auslieferung der Ware zu erklären. Einkaufsbedingungen von Unternehmen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

3. Der Käufer ist ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht berechtigt, seine Rechte aus den mit uns abgeschlossenen Verträgen auf Dritte zu übertragen.

4. Die Holz-Speckmann GmbH & Co. KG ist berechtigt, ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.

II. Auftragsbestätigung 

1. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2. Sämtliche Aufträge, ob sie unmittelbar oder über die Außendienst-Mitarbeiter erteilt worden sind, werden erst rechtswirksam, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Desgleichen gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Sollte die Auftragsbestätigung nicht mit dem Auftrage übereinstimmen, so ist der Käufer verpflichtet, binnen einer Woche nach Ausstellung des Bestätigungsschreibens schriftlich zu widersprechen. Falls der Käufer die Änderung oder Annullierung eines Auftrages wünschen sollte, bedarf es zur Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung.

 3. Mündliche technische Auskünfte sind unverbindlich; sie werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden durch uns schriftlich bestätigt.

III. Datenspeicherung 

Die Vertragsdaten (z. B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße/Hausnummer, PLZ/Ort) werden genutzt, um eine Bonitätsprüfung zu veranlassen. Dieser Hinweis erfolgt entsprechend den Vorschriften des § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

IV. Lieferung, Verzug, Unmöglichkeit, Zahlungsverzug 

1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungsverkauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

2. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfange zulässig.

3. Ist Anlieferung durch uns vereinbart, erfolgt diese zu ebener Erde ohne Abladeverpflichtung für uns, soweit einwandfreie Zufahrt möglich ist. Bei gewöhnlich erschwerter oder behinderter Anlieferung sind wir berechtigt, die Ware unter Befreiung von weiteren Verpflichtungen auf Gefahr des Käufers bei uns geeignet erscheinender nächstgelegener Stelle auf Kosten des Käufers abzuladen.

4. Bei Verzögerungen durch Eintritt höherer Gewalt und bei allen unvorhergesehenen, nach Vertragsschluss eingetretenen Hindernissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der durch solche Ereignisse bedingten Behinderung, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Verkäufer dem Käufer baldmöglichst mit.

5. Im Falle einer Lieferverzögerung ist der Käufer verpflichtet, auf Verlangen des Verkäufers innerhalb einer angemessenen Frist, die wenigstens 2 Wochen betragen muss, zu erklären, ob er weiterhin auf Lieferung besteht oder wegen der Verzögerung vom Vertrage zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt. Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

6. Der Verkäufer haftet hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für eigenes Verschulden und das seiner Erfüllungsgehilfen. Für das Verschulden seiner Vorlieferanten hat er nicht einzutreten, da diese nicht seine Erfüllungsgehilfen sind. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle ihm gegen seinen Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten.

7. Kommt der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf.

8. Für Lieferungen und Leistungen an Besteller im Ausland gilt als ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der Rechtsverfolgung durch die Holz-Speckmann GmbH & Co. KG im Falle eines Zahlungsverzuges des Bestellers sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, zu Lasten des Bestellers gehen.

V. Zurückbehaltungsrecht 

1. Gegenüber unseren Forderungen ist die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts auch wegen früherer oder anderer Geschäfte der laufenden Geschäftsverbindungen ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt eine grobe Vertragsverletzung zur Last, wir haben für eine mangelnde Leistung bereits den ihr entsprechenden Teil der Gegenleistung erhalten, wir haben selbst wegen der gleichen Lieferung ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt, oder die Gegenansprüche des Käufers sind durch uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

 2. Eine Zahlungsverweigerung oder -rückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass der Verkäufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

VI. Untersuchungspflichten, Gewährleistung 

1. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 377 HGB. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und uns offensichtlich bestehende Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Ware gilt als genehmigt, wenn ein offensichtlicher Mangel nicht binnen 7 Werktagen nach Empfang der Ware gerügt wird. Versteckte Mängel müssen binnen 7 Werktagen nach ihrer Entdeckung bei uns schriftlich gerügt werden. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist regelmäßig der rechtzeitige Zugang der Unterrichtung an uns. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verspätet gerügte Mängel sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

2. Die Erörterung von Mängelrügen im Rahmen einer kulanzweisen Regelung nimmt uns nicht das Recht, uns darauf zu berufen, dass sie nicht formgerecht oder verspätet erfolgt sind.

3. Bei Vorliegen eines festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuchs haben wir das Recht, eine neuerliche Nacherfüllung vorzunehmen. Zur Beseitigung der Pflichtverletzung hat uns der Käufer eine angemessene Nacherfüllungsfrist von wenigstens 3 Wochen zu gewähren. Erst wenn der zweite Nacherfüllungsversuch fehlschlägt, steht dem Käufer das Recht zu, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.

4. Schadensersatz kann der Käufer nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns geltend machen. Der Schadensersatz statt der Leistung sowie der Verzögerungsschaden ist auf das negative Interesse begrenzt. Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.

5. Ist der Käufer für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich, oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzuges des Käufers eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.

6. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

7. Erhält der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

VII. Verjährung

1. Gewährleistungsansprüche uns gegenüber sind auf ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn beschränkt.

2. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber generell innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend zu machen, es sei denn, uns ist Arglist vorwerfbar.

VIII. Haftungsbeschränkungen 

1. Wir haften bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Im übrigen sind die Schadensersatzansprüche, auch solche aus Verzug, durch vom Verkäufer zu vertretende Unmöglichkeit oder aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, auf höchstens den Kaufpreis der Lieferung beschränkt.

2. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

IX. Eigentumsvorbehalt

1. Die Lieferung unserer Ware erfolgt in jedem Fall unter Eigentumsvorbehalt. Sie bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden oder künftig noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an der Ware als Sicherung für unsere Saldoforderung. Bei der Hereinnahme von Schecks oder Wechseln erlischt der Eigentumsvorbehalt an allen vom Verkäufer gelieferten Waren erst mit Einlösung des letzten Schecks oder Wechsels durch den Käufer.

2. Die Vorbehaltsware ist durch den Käufer für den Verkäufer unentgeltlich zu verwahren, von seiner übrigen Ware getrennt zu lagern, auf seine Kosten für uns gegen Feuer zu versichern und auf Verlangen des Verkäufers besonders zu kennzeichnen.

3. Die Be- oder Verarbeitung durch den Käufer zu einer neuen beweglichen Sache erfolgt unter Ausschluss des Eigentumserwerbs des Käufers gemäß § 950 BGB im Auftrag des Verkäufers. Der Verkäufer bleibt Eigentümer der so entstandenen neuen Sache, die als Vorbehaltsware zur Sicherung seiner Ansprüche gemäß Abs. 1 dient. Der Käufer erwirbt in einem solchen Fall ein Anwartschaftsrecht an der entstandenen neuen Sache. Der vollständige Eigentumserwerb erfolgt durch die aufschiebende Bedingung vollständiger Kaufpreiszahlung. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit dem Verkäufer nicht gehörender Ware durch den Käufer wird der Verkäufer Miteigentümer an der neuen Sache im Bruchteilsverhältnis des Rechnungswertes seiner Ware einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer zu der fremden Ware mit der Maßgabe, dass sein Miteigentum an der neuen Sache nunmehr Vorbehaltseigentum im Sinne dieser Bestimmungen ist.

4. Dem Käufer ist die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware des Verkäufers im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass er mit Dritten ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt gemäß Ziffer IX. 1 bis 3 vereinbart; zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt.

5. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware des Verkäufers, allein oder zusammen mit diesem nicht gehörenden Waren, tritt der Käufer schon jetzt bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Zahlungsansprüche die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der von der Weiterveräußerung erfassten Vorbehaltsware des Verkäufers einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer zur Sicherung der Kaufpreisforderung an den Verkäufer ab; steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers, so bezieht sich die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung auf den Betrag, der dem den Verkäufer gemäß Ziffer IX. 3 S.5 zustehenden Anteil entspricht. Der Verkäufer nimmt die Abtretung der Forderung des Käufers aus einer Weiterveräußerung seiner Vorbehaltsware gemäß den vorstehenden Bestimmungen hiermit an.

6. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in ein ihm gehörendes Grundstück eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung dieses Grundstücks entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der vom Verkäufer gelieferten Vorbehaltsware einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer zur Sicherung unserer Kaufpreisforderung an diesen ab. Das gleiche gilt bei grundstücksgleichen Rechten des Käufers. Der Verkäufer nimmt auch diese Abtretung hiermit an.

7. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer zur Einziehung der ihm gemäß Ziffer IX. 5 und 6 abgetretenen Forderungen; solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, wird der Verkäufer die Abtretung dieser Forderungen nicht offen legen. Der Käufer ist jedoch auf Verlangen des Verkäufers jederzeit verpflichtet, alle Auskünfte zu erteilen und die Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung der Rechte des Verkäufers gegenüber Dritten erforderlich sind.

8. Die Ermächtigung des Käufers zur Be- und Verarbeitung sowie zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware (Ziffer IX. 4) sowie die Ermächtigung zum Einzug der an den Verkäufer abgetretenen Forderung (Ziffer IX. 7) erlöschen in jedem Falle bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Käufer bei einem außergerichtlichen Vergleichsverfahren, bei Zahlungseinstellung durch ihn sowie den Antrag auf Eröffnung des gerichtlichen Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens sowie bei der Hergabe ungedeckter Schecks oder Wechsel. Der Verkäufer ist außerdem berechtigt, diese Ermächtigungen bei wesentlicher Vermögensverschlechterung des Käufers aus sonstigen Gründen, bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Käufers, bei dessen Zahlungsverzug sowie der Hergabe nicht diskontfähiger Wechsel zu widerrufen.

9. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in an den Verkäufer abgetretene Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen, insbesondere Pfandprotokolle und Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, zu unterrichten. Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers.

10. Verletzt der Käufer seine Pflicht zur pfleglichen Behandlung, Lagerung, Einlagerung oder sonstigeSorgfaltspflichten, sowie bei verschuldetem Verzug von wenigstens zwei Teilzahlungen hat der Verkäufer das Recht, die unter Vorbehalt gelieferte Sache vom Käufer herauszuverlangen. Falls der Verkäufer von seinem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme von Vorbehaltsware Gebrauch macht, ist er berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen, sofern der Kaufpreis nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zurücknahme der Vorbehaltsware vollständig gezahlt wird. Bei freihändiger Veräußerung wird der erzielte Erlös – höchstens jedoch der Rechnungspreis – dem Käufer gutgeschrieben. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere auf entgangenen Gewinn, bleiben dem Verkäufer vorbehalten.

11. Übersteigt der Wert der dem Verkäufer zustehenden Sicherheiten dessen gesamte Forderungenum mehr als 20 %, ist der Verkäufer zur Freigabe der überschießenden Sicherungen verpflichtet; die Auswahl der freizugebenden Gegenstände steht ihm zu. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware sowie die dem Verkäufer abgetretenen Forderungen auf den Käufer über.


X. Erfüllungsort, Gerichtsstand

1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, ist Erfüllungsort Halle/Westfalen.

2. Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder betreffen die geltend gemachten Ansprüche öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt bei Beträgen bis 5.000,-- EUR die Zuständigkeit des AG Halle, bei höheren Beträgen die Zuständigkeit des LG Bielefeld als vereinbart. Der Holz-Speckmann GmbH & Co. KG bleibt das Wahlrecht, den Vertragspartner an dem vereinbarten Erfüllungsort oder an seinem Gerichtsstand zu verklagen.


XI. Anwendbares Recht 

Es gilt ausschließlich materielles deutsches Recht, insbesondere das BGB und das HGB; die Anwendung des UN-Kaufrechtes (CISG) ist ausgeschlossen. 

XII. Schlussbestimmungen 

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzten, die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.


letzte Aktualisierung: 08/2024